[soprano_theme_intro_container add_dotted_pattern=“yes“ bg_image=“2060″][soprano_theme_intro_inner_text text_size=“intro-title intro-title-1″ animation_name=“fadeIn“ animation_delay=“1s“ animation_duration=“1s“]ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN[/soprano_theme_intro_inner_text][soprano_theme_intro_inner_text text_size=“intro-title intro-title-3″ animation_name=“fadeIn“ animation_delay=“1s“ animation_duration=“1s“]FÜR FULL-SERVICE-DIENSTLEISTUNGEN[/soprano_theme_intro_inner_text][/soprano_theme_intro_container]

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Eventtechnik Südwestfalen / Dirk Joachimsmeier
für Full-Service Dienstleistungen

Stand: Dezember 2021

  • 1 GELTUNGSBEREICH
    1. Ausschließlich dieser Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte und Verträge im Bereich von Full- Service- Dienstleistungen der Eventtechnik Südwestfalen, Dirk Joachimsmeier (nachfolgend ETS).
    2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
    Rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
    3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt ETS nur an, wenn ETS ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt.
    4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  • 2 VERTRAGSABSCHLUSS
    1. Grundlage des abzuschließenden Vertrages ist das jeweilige Angebot von ETS, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütungen festgehalten werden.
  • 3 LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGGEBERPFLICHTEN UND UNTERLAGEN
    1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, welche den Inhalt des Angebots von ETS und der Annahme des Auftraggebers wiederzugeben hat. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
    2. Soweit Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss notwendig werden, gilt in Abweichung von § 3 Ziffer 1. folgendes: ETS hat den
    Auftraggeber unverzüglich über notwendige Änderungen und/oder Ergänzungen zu informieren. Soweit der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden ist, hat er dies ETS unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Änderung einschließlich der dann geänderten Vergütung und des geänderten Budgets als zwischen den Parteien vereinbart. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages, die zu zahlende Vergütung oder das Budget (also die Kosten der Veranstaltung) nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Auftraggeber diesbezüglich kein Widerspruchs – oder Kündigungsrecht zu.
    3. ETS tritt grundsätzlich als Dienstleister für Veranstaltungstechnik/Auftragnehmer gemäß DIN 15750 auf. Bei Veranstaltungen werden vorbehaltlich entsprechender Vereinbarungen keine Pflichten des Auftraggebers oder des Betreibers einer Veranstaltungsstätte durch ETS übernommen. Dazu zählen auch das Stellen eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder Genehmigungen durch Behörden. Sollten wesentliche Pflichten des Veranstalters oder Veranstaltungsstättenbetreibers oder sonstige geltende Vorschriften nicht erfüllt sein, ist ETS dazu berechtigt, die Arbeit bis zur Behebung der Mängel einzustellen und / oder das Vertragsverhältnis nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist außerordentlich zu kündigen.
    4. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber durch ETS überlassenen Konzepten, Ideen und Unterlagen (Kalkulationen, Zeichnungen, Bilder etc.) behält sich ETS sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ETS erteilt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  • 4 PREISE UND ZAHLUNG
    1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten alle ausgewiesenen Preise exklusive Reise-, Hotel- sowie Verpflegungskosten. Insoweit gilt §7.
    2. Die im Angebot geltenden Preise sind Nettopreise
    Und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese wird
    jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
    3. sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
  • 5 GEWÄHRLEISTUNG
    1. Der Auftraggeber hat die Leistungen von ETS nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen ETS unverzüglich mitzuteilen, sofern die Mängel bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß und mangelfrei.
    2. Bezüglich der Mangelbeseitigung gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Haftung von ETS im Übrigen richtet sich nach Ziffer 9 dieser Bedingungen.
  • 6 ARBEITSZEITEN UND ZUSÄTZLICHE VERGÜTUNG
    1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden täglich.
    2. Sofern Mehrstunden anfallen, hat der Auftraggeber jede angefangene Mehrstunde mit 10/100 der angebotenen Tagesgage zu vergüten.
  • 7 REISEKOSTEN / UNTERKUNFT
    1. ETS hat Anspruch auf Unterbringung seines Personals in einem Hotel mindestens mittleren Standards, welches sich in der Nähe des Ortes der Leistungserbringung befindet.
    2. Sollten vom Auftraggeber keine Hotelkapazitäten gestellt werden, kann ETS das Personal auf Kosten des Auftraggebers in einem Hotel mittleren Standards unterbringen.
    3. Die notwendigen Reisekosten des Personals von ETS (Fern- und Nahverkehr einschließlich täglicher Reisen zwischen Hotel und Ausführungsort) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  • 8 KÜNDIGUNG
    1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich der von ETS hierdurch ersparten Aufwendungen oder des böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs. § 649 Satz 3 BGB wird zwischen den Parteien ausdrücklich abbedungen.
    2. Im Übrigen sind beide Vertragsparteien berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
  • 9 STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER/MIETER
    1. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    2. Abstandsgebühren für Stornierungen errechnen sich in % vom
    Mietpreis wie folgt:
    20% des vereinbarten Mietpreises nach Vertragsabschluss / Auftrag bzw. bei Stornierung von 30 oder mehr Tagen vor Mietbeginn.
    50 % des vereinbarten Mietpreises wenn 29 bis 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird.
    80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn 9 bis 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird.
    100 % des vereinbarten Mietpreises, wenn 2 Tage oder weniger vor Mietbeginn storniert wird.
    3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des
    Kündigungsschreibens bei ETS maßgeblich.
    4. Im Einzelfall können hiervon anderweitige Regelungen mit beidseitigem Einverständnis getroffen werden.
  • 10 HAFTUNG
    1. Die Haftung von ETS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.
    2. ETS haftet nicht
    a. im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
    b. im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht -leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur
    rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
    3. Soweit ETS gemäß § 9 Ziffer 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die ETS bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung
    vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistungen von ETS
    sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistungen typischerweise zu erwarten sind.
    4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ETS
    5. Soweit ETS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
    6. Die Einschränkungen des § 9 Ziffer 2 bis 5 gelten nicht für die Haftung von ETS wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • 11 KINETIKDIENSTLEISTUNGEN
    1. Der Umfang der Dienstleistungen / Materialien stellen den nach den bisher gemachten bzw. zur Verfügung gestellten Angaben des Auftraggebers und dadurch durch ETS absehbaren Umfang dar.
    2. Sollten nach Vertragsschluss und/oder im Laufe der Ausführung weitere Spezifizierungen seitens des Auftraggebers erfolgen, werden diese nach Aufwand nachberechnet.
    3. Aufträge werden generell vorbehaltlich einer genaueren Spezifizierung der Anforderungen und einer daraus abgeleiteten Gefährdungsanalyse angenommen bzw. durchgeführt.
    4. Außer es ist explizit anders vermerkt, sind weder die Gefährdungsanalyse noch dadurch eventuell notwendige Gutachten, Abnahmen oder Genehmigungen bzw. dadurch sich ergebend nötige Extraausstattung im Angebot/Auftrag enthalten.
    5. Sind die unter 4. genannten Maßnahmen, etwa nach Auswertung der genauen Anforderungen durch ETS, erforderlich, werden diese vom Auftraggeber auf dessen Kosten beauftragt. Erfolgt die Beauftragung durch ETS, sind die Kosten hierfür durch den Auftraggeber zu erstatten.
    6. Alle angegebenen Geschwindigkeiten stellen einzig die maximal fahrbare Geschwindigkeit dar und können durch örtliche Gegebenheiten (Statik, Dynamikfaktoren, Gefährdungsanalyse, etc.) ggf. stark eingeschränkt werden.
    7. Alle angegebenen Tragfähigkeiten stellen einzig die maximale Tragfähigkeit unter den bestmöglichen örtlichen Gegebenheiten und Einsatzzwecken dar. Je nach tatsächlicher Verwendung kann diese ggf. stark reduziert werden müssen (Dynamikbeiwerte, Störfall-Stoßfaktoren etc.).
    8. Der ausführende Operator allein entscheidet, ob und wann die Anlage sicher betrieben werden kann. Entscheidet der Operator während einer vorgesehenen Bewegung, dass die Anlage gestoppt oder anders bewegt / betrieben werden sollte, um eine Gefährdung von Menschen oder Sachen von erheblichem Wert auszuschließen, können hieraus keinerlei Ansprüche gegenüber ETS hergeleitet werden. Etwas anderes gilt nur, wenn nachweislich keine Gefährdung vorgelegen hat. Die Bewertung der in der konkreten Situation getroffenen Entscheidung des Operators erfolgt unter der Prämisse, dass Gefährdungen von Leib und Leben in jedem Fall und unter allen Umständen zu vermeiden sind.
    9. Ein Mitschnitt der Kommunikation zwischen Regie und Operator zur späteren Beweissicherung ist zwingend erforderlich. Nach Aufzeichnung erhält ETS kostenfrei eine Kopie zur eigenen Archivierung.
  • 12 NEBENABSPRACHEN / SCHRIFTFORM
    1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
    2. Ansprüche und sonstige Forderungen aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von ETS abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
    3. Sämtliche Nebenabsprachen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
  • 13 GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
    1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und ETS und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages Sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
    2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen ETS und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird der Gerichtsstand Wuppertal vereinbart. ETS ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.